Gewollt blind: Faschisten allerorten, aber die Medien stört es nicht

Aus der Selbstdarstellung der ARD:
ARD und ZDF haben klare, im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien definierte Aufgaben und Grundsätze, nach denen sie arbeiten müssen.
In den jeweiligen Rundfunkgesetzen und teilweise zusätzlich in den Satzungen der Rundfunkanstalten formulierte Richtlinien für die Programmgestaltung, an welche der Intendant als oberstes Exekutivorgan einer Rundfunkanstalt gebunden ist und deren Einhaltung vom jeweiligen Rundfunk- und ggf. Landesrundfunkrat kontrolliert wird.
Die Grundsätze gehen in vielen Fällen direkt oder indirekt zurück auf die so genannten Zehn Gebote, in denen amerikanische Besatzungsoffiziere 1946 Kernpunkte ihrer Vorstellungen von einem demokratischen Rundfunk niedergeschrieben hatten.
Mit unterschiedlichen Formulierungen im einzelnen sind für die Landesrundfunkanstalten heute zumeist folgende Punkte geregelt:

  1. die Verpflichtung auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik,
  2. die Achtung der Menschenwürde,
  3. die Aufforderung, für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung einzutreten,
  4. die Pflicht, das gesellschaftliche Meinungsspektrum möglichst umfassend und fair widerzuspiegeln,
  5. die Verpflichtung zu wahrheitsgetreuer und sachlicher Berichterstattung sowie zur sauberen Trennung von Nachrichten und Kommentaren und schließlich
  6. das Recht zur Kritik wie das Recht kritisierter Personen oder Institutionen, ihre Gegenposition darzulegen.

Wahrheitsgetreue und sachliche Berichterstattung ist zudem durch den § 41 Programmgrundsätze des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland in der Fassung des Fünften Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 6.7.– 7.8. 2000 geregelt.

paragraphProgrammgrundsätze
(1) Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
(2) Die Rundfunkvollprogramme sollen zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum mit einem angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen; die Möglichkeit, Spartenprogramme anzubieten, bleibt hiervon unberührt.


Wie ist es dann zu verstehen, daß ZDF und der ARD in ihren Berichterstattungen Nazi-Symbole der ukrainischen Freischärler unverhohlen zeigen, daß die „Reporter“ quasi als embedded journalists der faschistischen Verbände berichten, die Wolfsangel in Großaufnahme zeigen, Stahlhelme mit Hakenkreuzen und SS-Runen? Diese Symbole, diese Haltung können den Berichterstattern nicht entgangen sein.

Es ist inzwischen wirklich allseits bekannt, und Journalisten sollte es erst recht bekannt sein, welcher Ideologie diese Verbände folgen. Diese Einheiten, quasi die SA  oder die SS der Kiewer Regierung, ausgerüstet und finanziert von der Regierung und zahlungswilligen Oligarchen, beraten und unterstützt von westlichen Geheimdiensten und Think Tanks, führen einen Krieg gegen die Bevölkerung in der Ost-Ukraine. 

Während Amnesty International Berichte über die Kriegsverbrechen dieser Einheiten veröffentlicht, lügen die Nachrichtensendungen der ARD und ZDF bewußt und täuschen die Zuschauer. Sie haben vergessen, daß für Sie auch die verfassungsmässige Ordnung gilt. Sie sind gewollt blind. Was sie dem Verfassungsschutz vorwerfe (Blindheit gegenüber der NSU), das betreiben sie jetzt selbst.

In der den Tagesthemen vom 5. September werden Panzer des Asow-Bataillons gezeigt (erkennbar an der Fahne), aber vom Moderator als ukrainische Truppen bezeichnet.

 

Niemand protestiert. Alle nehmen es hin.
Sind Faschisten so integriert in unsere Gesellschaft, sind faschistische Symbole nur Dekoration wie ein Jeans-Label?
Wo bleibt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit?
Wo bleibt der Rundfunkrat?