Für den Fall, daß der Waffenstillstand nicht hält,

will die EU Sanktionen gegen Russland aktivieren.

Wird sie dies auch tun, wenn der Waffenstillstand durch die „offizielle Armee der Kiewer Regierung“ oder durch die faschistischen Freischärler gebrochen wird?

Welche Sanktionen treten dann in einem solchen Fall in Kraft?